Businessplan-Prüfung
Tragfähigkeitsprüfung Gründungszuschuss
Nach §93 Absatz 2 Nr. 2 Drittes Sozialgesetzbuch (SGB III)
Stellungnahme der fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenz
1. Businessplanprüfung
2. Erfüllung der Voraussetzungen zur Gründung: konkurrenzfähig, realistisch, Gewinn, Steuern, Kapitalbedarf, Lebensgrundlage
3. Abschließende Einschätzung: realisierbar ja/nein
4. Ableiten Erfordernisse für die Gründung
1. Wie ist der Ablauf und wann wird die Gebühr für die fachkundige Stellungnahme fällig?
Nach Ihrer Kontaktaufnahme erhalten Sie ein Angebot per Mail und dem Hinweis (Checkliste) welche Unterlagen Sie uns zur Prüfung übersenden sollen. Durch Übersendung Ihrer vollständigen Unterlagen, akzeptieren Sie die Konditionen und wir erstellen die Rechnung. Sobald der Rechnungsbetrag bei uns eingetroffen ist, beginnen wir mit der detaillierten Prüfung Ihrer Dokumente. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie die ausgefüllte Stellungnahme. Die Kosten können Sie steuerlich als Vorgründungskosten geltend machen.
2. Wie lange dauert die Bearbeitung meiner Tragfähigkeitsprüfung?
Die Bearbeitungszeit hängt von der Vollständigkeit Ihrer Unterlagen und unserem aktuellen Prüfungsaufkommen ab. Im besten Fall erhalten Sie Ihr Ergebnis bereits 2 Arbeitstage nach Zahlungseingang. In Zeiten hoher Nachfrage kann die Prüfung jedoch bis zu 10 Arbeitstage in Anspruch nehmen. Planen Sie diesen Zeitraum bitte für Ihre Einreichungsfristen bei der Arbeitsagentur oder Ihrer Bank ein.
3. Ist das Honorar an ein positives Prüfungsergebnis gebunden?
Bitte beachten Sie, dass dieses Honorar unabhängig vom Ergebnis der Prüfung fällig wird. Wir weisen darauf hin, dass die Erteilung der Bescheinigung unter dem Vorbehalt der vollständigen Vorlage aller Unterlagen sowie einer positiven Tragfähigkeitsprognose steht; eine Gewährleistung für ein positives Prüfergebnis oder die spätere Bewilligung durch die Agentur für Arbeit oder Bank kann nicht übernommen werden.